![]() |
|||||||
Sachkundenachweis
Obligatorische Hundeausbildung (Sachkunde) Die Bestimmung trat im Rahmen des Tierschutzgesetzes am 1. September 2008 in Kraft. Sie verlangt von allen Hundehaltern, die einen neuen Hund nach dem 1. September 2008 übernommen haben, den Besuch dieses Kurses, unabhängig von Grösse und Gewicht des jeweiligen Hundes. Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs von mindestens 4 Stunden und einer praktischen Ausbildung von mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde. Der Halter muss den Kurs mit seinem Hund besuchen. Personen, die erstmals einen Hund übernehmen wollen, müssen vorher einen Theoriekurs absolvieren, der mindestens 4 Stunden dauert. Lernziel ist, einerseits die künftigen Halter für eine artgerechte Haltung und Führung zu sensibilisieren, andererseits zu veranschaulichen, welches Engagement über Jahre hinweg die Haltung eines Hundes erfordert. Nach der Übernahme des Hundes muss der Halter einen praktischen Kurs mit seinem Hund besuchen, der mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst. Für alle Hundehalter, die bereits über Erfahrung mit Hunden verfügen, ist nur der Besuch eines praktischen Trainings mit dem Hund obligatorisch. Gleichgültig, ob es sich einen Yorkshire oder einen Bernhardiner handelt. Dieser Kurs festigt die Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden, fördert die Kontrolle der Halter über ihre Tiere und dient der öffentlichen Sicherheit. Dieser Kurs muss innerhalb eine Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden, wobei eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2010 gilt. Am Ende der Kurse erfolgt keine Prüfung, jedoch kann ein Halter, der seinen Hund überhaupt nicht in Kontrolle hat, zu weiteren Schulungen verpflichtet werden. Der genaue Wortlaut dieser Bestimmung und eine Datenbank der Anbieter dieser anerkannte Kurse, sind auf der Homepage des Bundesamts für Veterinärwesen BVET veröffentlicht.
|